seit dem Jahr 2005 befördert unser Unternehmen Transporte zu Ärzten bzw. Krankenhäusern und Arztpraxen sowie Rehakliniken. Die rechtliche Lage hat sich stark verändert.
Die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur noch
nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse von diesen übernommen.
Folgende Leistungen erbringen wir für Sie:
Fahrten zur Dialyse und wieder nach Hause*
Serienfahrten zu einer Bestrahlung und/oder Chemotherapie*
Fahrten zur Aufnahme in ein Krankenhaus
Fahrten nach Entlassungen aus einem Krankenhaus
Fahrten zur Reha- und wieder zurück*1
Fahrten zu Arztpraxen und wieder zurück*
*Hierzu benötigen Sie unbedingt vorab eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse und eine Verordnung für Krankentransporte
*1Hierzu benötigen Sie vorab eine schriftliche Genehmigung der Rehagenehmigungsstelle und eine Verordnung für Krankentransporte
Für folgende Fahrten brauchen Sie keine Genehmigung der Krankenkasse, aber eine Verordnung für einen
Krankentransport:
Fahrten zu einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus
Entlassung nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus
Fahrten während eines Klinikaufenthaltes zu einer zusätzlichen ambulanten Behandlung. Diese Fahrten organisiert das Krankenhaus für Sie.
Eigenanteil:
Bitte erkundigen Sie sich vorab über Ihren Eigenanteil je Fahrt.
Meistens müssen Sie allerdings einen Eigenanteil von 10 % je Fahrt übernehmen, mindestens aber 5,- € und höchstens 10,- €. Eine Ausnahme hiervon stellt eine gültige Befreiung von Zuzahlungen für Fahrtkosten dar. Diesen kleinen Befreiungsausweis sollten Sie also stets mit sich führen und dem Fahrer vor der Fahrt zeigen.