Taxi vs. MW - Fahrdienste aller Art

Fahrdienste aller Art - Mietwagen Senn GmbH
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Das Personenbeförderungsgesetz definiert genau den UNTERSCHIED ZWISCHEN TAXI UND MIETWAGEN?                                                             

Ob das Taxi oder der Mietwagen beide bringen Sie, mit einem Wagen mit Chauffeur (Fahrer) zu Ihrem Ziel. Der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen liegt aber im Detail.  

Mietwagenverkehr ist nach § 49 Abs. 4 PBefG folgendermaßen festgelegt:
Personenbeförderung mit Personenkraftwagen können durchgeführt werden, wenn
  • der Personenkraftwagen nur „im ganzen“ gemietet worden ist.
  • die Beförderungsaufträge für den Mietwagenverkehr am Betriebssitz. oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen worden sind
  • mit dem Pkw Fahrten durchgeführt werden, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrgast bestimmt.

Auf Zuruf spontan am Straßenrand anhalten - wie das bei Taxi möglich und alltäglich ist - dürfen die Fahrer von Mietwagen nicht!
Sollten Kunden sich dagegen zur Zentrale einer Mietwagenfirma begeben, dürfen diese auch dort ohne vorheriges Telefonat wie bei Taxis einsteigen.
Äußerlich sind die Mietwagen aufgrund nicht vorgeschriebener Lackierung und fehlendem Dachschild kaum als Taxi-Alternative zu erkennen (Außer Sie fahren auch wie Taxi in Hellelfenbein).
In der Preisgestaltung sind wir als Mietwagenunternehmen etwas freier als der Taxiruf.
Weiterhin gibt es auch unterschiedliche Besteuerungen. Während ein Taxiunternehmen nur 7% MwSt. abführt, müssen Rechnungen von Mietwagenunternehmen stets mit 19% versteuert werden.

Taxiverkehr ist nach § 47 PBefG so bestimmt, dass
– Personenbeförderung mit Personenkraftwagen durchgeführt wird.
– hierbei dürfen die Personenkraftwagen von Taxiunternehmern entweder an behördlich zugelassenen Stellen (Taxihalteplätzen, Taxiständen) bereitgehalten werden oder
– die Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegengenommen werden
– und mit dem Pkw Fahrten durchgeführt werden, deren Ziel der Fahrgast bestimmt.
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